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VORSCHRIFTEN

CAMPERSTELLPLATZ

1 Die Wohnmobilstellplätze
1.1. Diese befinden sich im drittletzten Teil des Parkplatzes 't Grom, der dem vzw Midzeelhoeve gehört.
1.2. Dieser Teil ist ausschließlich für Camper reserviert. Anderen Fahrzeugen ist das Parken und Übernachten auf dem Gelände nicht gestattet. Parken Sie Autos in den vorderen beiden Teilen des Parkplatzes.
1.3. Es gibt 4 Stellplätze mit einer Länge von jeweils 9 m und einer Breite von 4 m.

1.4 Sie müssen an der über https://www.tgrom.be/happycamper reservierten Platznummer parken , die den Nummern auf der Karte unten entspricht.

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2 Die Nutzer
2.1. Nutzer der Wohnmobilstellplätze sind der rechtmäßige Eigentümer bzw. Mieter ihres Wohnmobils.
2.2. Die Anzahl der Insassen des Wohnmobils darf die Anzahl der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze nicht überschreiten.
2.3. Besuche sind auf Verantwortung des Benutzers gestattet. Besuchern ist das Parken von Fahrzeugen auf den Wohnmobilstellplätzen nicht gestattet, sie können jedoch auf dem angrenzenden Parkplatz parken.
2.4. Tiere
Die Hunde und anderen Tiere müssen mit allen geeigneten Mitteln an allen Orten des öffentlichen Raums und mit kurzer Leine in Galerien und Durchgängen auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken zurückgehalten werden, mit Ausnahme von Polizei- und Rettungshunden. Bei aggressiven, böswilligen oder gefährlichen Tieren besteht Maulkorbpflicht. Die Bewachung muss so erfolgen, dass der Hundeführer jederzeit verhindern kann, dass der Hund Menschen oder Tiere einschüchtert oder belästigt, auf Fahrzeuge springt oder Privatgrundstücke betritt. Dazu gehört auch das Verbot, die Hunde zu wecken oder nicht festzuhalten, wenn sie Passanten angreifen oder bedrohen. Der Halter oder Halter von Tieren ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein Entweichen der Tiere zu verhindern. (Artikel 7.2.2.
Hundebesitzer oder -führer müssen dafür sorgen, dass kein Kot dieses Tieres im öffentlichen Raum und auf Privatgrundstücken Dritter zurückbleibt. Auch das Urinieren von Hunden gegen Fassaden ist verboten. Hundebesitzer oder Betreuer müssen immer einen Behälter zur Entsorgung des Kots ihres Tieres bereithalten. Die Verantwortlichen bzw. Hundeführer sind verpflichtet, den Kot ihres/ihrer Hunde(s) unverzüglich mit geeigneten Behältern zu entfernen. Der Kot des/der Hunde(s) ist in den ordnungsgemäß verschlossenen Behältern in den dafür vorgesehenen kommunalen Abfallbehältern bzw. Hundekotbehältern bzw. Hundekotbehältern am öffentlichen Straßenrand zu deponieren oder bei der Sammelrunde des Restmülls im Behälter abzugeben hierfür vorgesehen. (Artikel 7.2.

3 Die Nutzung
3.1. Die Wohnmobilstellplätze sind das ganze Jahr über ausschließlich zahlenden Museumsbesuchern rund um die Uhr zugänglich, außer im Falle höherer Gewalt oder bei Großveranstaltungen auf dem Gelände.
3.2. Es ist zwingend erforderlich, einen Wohnmobilstellplatz im Voraus über das Online-Buchungsformular von 't Grom zu reservieren. Siehe https://www.tgrom.be/happycamper .
3.3. Der Nutzer verpflichtet sich, ordnungsgemäß auf dem angegebenen Wohnmobilstellplatz zu parken.
3.4. Die maximale Betriebszeit beträgt 72 aufeinanderfolgende Stunden. Zwischen jeder Nutzung mit dem gleichen Wohnmobil sollten mindestens vier Tage liegen.
3.5. Nachtruhe
Nachtlärm oder Nachtlärm, der die übrigen Bewohner stören kann, kann mit den entsprechenden im Strafgesetzbuch (Art. 561/1) vorgesehenen Strafen oder mit einer Verwaltungsstrafe von maximal 350 Euro bestraft werden. (Artikel 9.1.7. Polizeivorschriften Sint-Katelijne-Waver)
Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr muss der Benutzer auf eine Nachtruhe achten.

3.6 Kostenloses WLAN, Wasser und Toiletten stehen an der Rezeption und während der Bürozeiten von 't Grom (Mo bis Fr - 9.00 bis 17.00 Uhr) und sonntags (13.00 bis 17.00 Uhr) zur Verfügung.

3.7 Die Chemietoilette kann während der Öffnungszeiten in der Herrentoilette von 't Grom geleert werden.

3.8 Beim Betreten des Kulturerbes Midzeelhoeves steht regelmäßig ein PIDPA-Trinkwasserbrunnen zur Verfügung.

4 Ordnung und Sauberkeit
4.1. Der Nutzer nutzt die zur Verfügung stehenden Einrichtungen nach dem Prinzip eines guten Familienvaters.
4.2. Das gebrauchte Wohnmobil muss stets sauber und frei von Abfall hinterlassen werden. Abfälle müssen in den bereitgestellten Abfallbehältern deponiert werden.
Unbeschadet der Anwendung anderer Bestimmungen ist das illegale Abladen oder Zurücklassen von Abfällen und anderen Stoffen verboten. (Artikel 5.2.2. Polizeivorschriften Sint-Katelijne-Waver)
4.3. Das Waschen eines Wohnmobils ist auf den Wohnmobilstellplätzen verboten. Das Reinigen der Windschutzscheibe und der Seitenscheiben des Fahrerhauses ist erlaubt.

5 Preise
5.1. Die Nutzung des Wohnmobils ist NICHT kostenlos. Die Stände sind zahlenden Museumsbesuchern vorbehalten. Siehe https://www.tgrom.be/happycamper .
5.2 Der Zutritt zu den Museumsgärten und Scheunen ist nur gegen Vorlage dieser gültigen namentlich genannten Reservierungskarte möglich.

6 Sicherheit
6.1. Es dürfen keine weiteren Aufbauten (Zelte, Planen, Antennen, …) aufgestellt werden, außer solchen, die zur Ausstattung des Wohnmobils selbst gehören. (Artikel 3.5.1.1.1. Polizeivorschriften Sint-Katelijne-Waver)
6.2. An den Anlagen, Bäumen und Sträuchern auf dem Gelände dürfen keine Wäscheleinen oder Seile aufgehängt werden.
6.3. Es ist jederzeit verboten, offenes Feuer zu machen oder Feuerwerkskörper zu zünden.

7 Notrufnummern

  • Notdienste (Krankenwagen/Feuerwehr): 112

  • Polizei: 101

  • Giftnotrufzentrale: +32 (0)70 245 245

  • Bereitschaftsarzt: +32 (0)70 25 40 40

  • Bereitschaftsapotheker: +32 (0)903 99 00

  • Vzw Midzeelhoeve – 't Grom: +32 (0)15 331 50 55


8 Schlussbestimmungen
8.1. Es ist verboten, auf den Wohnmobilstellplätzen Handel und Werbung zu betreiben.
8.2. vzw Midzeelhoeve kann nicht für Diebstahl, Vandalismus oder Schäden haftbar gemacht werden, die am Wohnmobil oder anderem Material des Benutzers entstehen.

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